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Streitschlichtung/ Mediation in der Grundschule
Das Vermitteln von Werten hat einen hohen Stellenwert in unserer Schule. Um den Kindern bei der Konfliktvermeidung und - bewältigung die bestmögliche Hilfestellung zu geben, hat sich das Kollegium in der Mediation fortbilden lassen.
Das von uns favorisierte Streitschlichtungsprogramm zielt darauf ab, das Miteinander in der Schule zu regeln und zu erleichtern sowie Kindern zu helfen, zu selbstständigen und verantwortungsvoll handelnden Erwachsenen zu werden.
So lernen bei uns alle Kinder Rituale kennen, die zu einem „anders streiten" führen und sie dazu befähigen, Streit selbstständig und in eigener Verantwortung zu schlichten. Sie werden Schritt für Schritt dahin geführt, gewaltfrei in einem dialogorientierten Gespräch Lösungen auszuhandeln und somit ihre soziale Kompetenz zu stärken.
Dieses Bild ist aus einem Malwettbewerb als Symbol für unsere Streitschlichtung hervorgegangen
Dieses Programm erstreckt sich im Unterricht in Theorie und Praxis über alle vier Grundschuljahre. Es kann aber auch der speziell eingerichtete Streitschlichtungsraum der Treffpunkt für die Mediation sein.
Zweck des Raumes
Dort werden Streitigkeiten mit Hilfe einer Lehrerin gelöst, wenn dies untereinander nicht möglich ist.
Es werden aber auch Einzel- oder Gruppengespräche mit Kindern über Verhaltensweisen in Konfliktsituationen geführt.(Dies geschieht meist auf Initiierung der Klassenlehrerin)
Voraussetzungen für den Besuch des Raumes
Die Kinder können den Streit nicht allein lösen.
Alle beteiligten Kinder sind bereit, den Streitschlichtungsraum aufzusuchen.
Öffnungszeiten
Zur Zeit Dienstag in der 4. Stunde, betreut von Frau Langelage.
Im Falle eines Streits wird wie folgt verfahren
- Ein beteiligtes Kind schreibt den Streit und die Namen der Kinder auf einen Zettel und wirft diesen in den Rabenbriefkasten. (gegenüber des Lehrerzimmers)
- Nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin erhalten die beteiligten Kinder einen Termin.
- Bei der Streitschlichtung wird ein Friedensvertrag angestrebt, den alle beteiligten Kinder und die Streitschlichterin unterschreiben. Dieser Vertrag enthält Vereinbarungen zur Wiedergutmachung, die die Kinder selbst festlegen. Jedes Kind erhält eine Kopie des Vertrages.
Nach Abschluss des Vertrages wird ein kurzer Zusatztermin vereinbart, um die Erfüllung der Vereinbarungen zu überprüfen.
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